Digitale Collage  

Der Weiler Bodmen bei Blitzingen.
Auf dem nahen Bannerhubel
trafen sich die Ober- und Untergommer zur Zendenversammlung (Landsgemeinde)

 
                                                                                                    
  Die alte Freiheit 18. Jh.  
            

Alte Geschichtsbücher verherrlichen die alte Freiheit als "Urdemokratie". In neuerer Zeit wird das alte Wallis oft als eine Gesellschaft dargestellt, die nur dem Namen nach demokratisch war.

Ein wichtiger Unterschied zu unserer heutigen Demokratie war sicher, dass die Bürger keine Steuern bezahlten. Der Zenden war eine Organisation, die Bürgern Geld gab und nicht nahm! Vergleichbar mit einer Alpkooperation.

Eine Zendenversammlung könnte man auch mit der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft vergleichen - mit dem Unterschied, dass jeder Aktionär gleichviel Stimmen hat, unabhängig von Besitz und Einfluss (One man, one vote). Gewählt wurde wer am meisten "Dividende" versprach.

Die gewählten Magistraten (vergleichbar mit Verwaltungsräten und Direktoren einer AG) waren grundsätzlich ehrenamtlich und im Nebenamt tätig. Dass sie einen Teil der Einnahmen aus Untertanengebieten, Söldnerdiensten, Zöllen, Vermögenskonfiskationen Verurteilter usw. für sich behielten, war für die Zendenbürger kein Problem - und auch nicht, dass Magistrat zu werden sich nur leisten konnte, wer die dafür notwendige Zeit und das dafür notwendige Geld besass. Allein die Pflicht, die Teilnehmer der Zendenversammlung zu bewirten, kostete den Zendenmeier den Gegenwert von ca. fünf Milchkühen. Der durchschnittliche Bauer hatte drei Milchkühe im Stall.

Neben der Erwirtschaftung von Erträgen musste die Zendenorganisation auch die innere und äussere Sicherheit gewährleisten. Gefängnisse im heutigen Sinne gab es nicht. Verurteile wurden hingerichtet, ausser Landes verwiesen oder als Galeerensklaven an Venedig und Genua verkauft. Letzteres konnte auch einem Landstreicher oder Bettler blühen.

Im Zusammenhang mit der Sicherheit war die Bewahrung der alten Freiheit ein besonders wichtiges Erfordernis. Der Freiheitsbegriff der alten Oberwalliser stammte aus der Germanenzeit. Er wird auch als "defensiver Freiheitsbegriff" bezeichnet, weil er durch die Abwehr fremder Einflussnahmen geprägt ist. Im Zentrum steht nicht die Gemeinschaft, sondern der einzelne Bürger. Sein oberstes Bestreben war, dass Entscheidungen über ihn, seine Familie und seinen Besitz nicht von anderen gefällt werden! Übergeordnete Entscheidungen wurden in Kriegs- und Notzeiten akzeptiert, ebenso im Zusammenhang mit gemeinsamen, wirtschaftlich vorteilhaften Unternehmen. Oberstes Prinzip war immer, bei der Wahl der Anführer oder in Sachfragen gleichberechtigt mitbestimmen zu können (direkte Demokratie).
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Fortsetzung, siehe
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