Der
Weiler Bodmen bei Blitzingen. |
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Die alte Freiheit 18. Jh. | ||||||
Alte
Geschichtsbücher verherrlichen die alte Freiheit als "Urdemokratie".
In neuerer Zeit wird das alte Wallis oft als eine Gesellschaft
dargestellt, die nur dem Namen nach demokratisch war. Die gewählten Magistraten
(vergleichbar mit Verwaltungsräten und Direktoren einer AG) waren
grundsätzlich
ehrenamtlich und im Nebenamt tätig. Dass sie einen Teil der Einnahmen
aus Untertanengebieten, Söldnerdiensten,
Zöllen, Vermögenskonfiskationen
Verurteilter usw. für sich behielten, war für die Zendenbürger
kein Problem - und auch nicht, dass Magistrat zu werden sich nur
leisten konnte,
wer die dafür notwendige Zeit und das dafür notwendige
Geld besass. Allein die Pflicht, die Teilnehmer der Zendenversammlung
zu bewirten, kostete den Zendenmeier den Gegenwert von ca. fünf
Milchkühen. Der durchschnittliche Bauer hatte drei Milchkühe
im Stall. Im Zusammenhang mit der Sicherheit war die Bewahrung
der alten Freiheit ein besonders wichtiges Erfordernis.
Der Freiheitsbegriff der alten Oberwalliser stammte aus der Germanenzeit. Er
wird auch als "defensiver Freiheitsbegriff" bezeichnet,
weil er durch die Abwehr fremder Einflussnahmen geprägt ist. Im
Zentrum steht nicht die Gemeinschaft, sondern der einzelne Bürger.
Sein oberstes Bestreben war, dass Entscheidungen über ihn,
seine Familie und seinen Besitz nicht von anderen gefällt werden! Übergeordnete
Entscheidungen wurden in Kriegs- und Notzeiten akzeptiert, ebenso im
Zusammenhang mit gemeinsamen, wirtschaftlich vorteilhaften Unternehmen.
Oberstes Prinzip war immer, bei der Wahl der Anführer oder in Sachfragen
gleichberechtigt mitbestimmen zu können (direkte Demokratie). |
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