1636. Beschädigter, aber noch lesbarer
Eintrag der Taufe des Christian Thenen.

 
                                                                                                  
  Fehlende Dokumentation  
            
Zweifelsfreie Aufzeichnungen der Abstammungen gab es erst in der zweiten Hälfte 19. Jahrhunderts (Einführung der Zivilstandsregister 1853-1875). Vorher sind die kirchlichen Tauf- Heirats- und Sterbebücher die wichtigste Informationsquelle. Im Wallis wurden diese aber erst im Verlaufe des 17. Jh. eingeführt. Teilweise sind sie nicht mehr vollständig vorhanden. Einzelheiten für das Obergoms:  
Taufregister Aufzeichnung ab 1604. Es fehlen aber 1624 und 1645-1663, sowie bei den Obergerstlern 1696-1725 und bei den Oberwaldern 1696-1724. Personen werden in der Regel mit mehreren Taufnamen erwähnt. Eine Mehrheit der Knaben hat einen Johann oder Christian im Taufnamen. Bei den Mädchen hat eine Mehrheit eine Anna Maria oder Katharina im Taufnamen. Oft waren bis zu 5 Taufnamen gebräuchlich. Es gibt keine Regel, welcher Taufname dann als Rufname verwendet wird.  
Heiratsregister Ab 1625. Es fehlen 1649-1659 und 1785-1788. Meistens werden die die Beteiligten nur mit dem Rufnamen erwähnt, ohne Altersangabe oder sonstigen Bezug zu den Taufdaten. In ca. 70% der Heiraten vor 1830, werden die Eltern der Heiratenden nicht erwähnt.  
Sterberegister Ab 1641. Es fehlen 1647-1659, sowie bei Obergestlern 1696-1802 und bei den Oberwaldern 1696-1735. Die Sterberegister helfen oft festzustellen, welche gleichnamigen Personen zum Zeitpunkt einer Heirat noch lebten.  

Registriert werden nur Ereignisse die sich in der Pfarrei abspielten. Z. B. fehlen die nicht seltenen Heiraten in auswärtigen Wahlfahrtsorten.

Manchmal kann man noch aus anderen Unterlagen ableiten, wer von wem abstammte (Jahrzeitstiftungen, Burgerverzeichnisse, Wehrmänner-Rodel, Zinsbücher, Gerichtsakten). Hilfreich sind vor allem Ehe- und Erbteilungsverträge. Diese waren aber nicht die Regel und sind heute nur noch selten vorhanden.
Literaturhinweis: Quellen zur Familienforschung im Walliser Staatsarchiv, Walliserjahrbuch 1980, von Bernhard Truffer.

Im Vergleich zu den Bewohnern der Städte oder Untertanengebiete, erscheint der durchschnittliche Obergommer wenig oder gar nicht in amtlichen Akten.

Über die genealogische Quellenforschung in "bäuerlich hochalpinen Verhältnissen" schrieben:
 

 
   


Pfarrer Hans Blötzer als Kommentar zu von ihm erstellten Stammbäumen: ".... selbst Pfarrbücher, besonders die älteren, sind keineswegs lücken- und fehlerlos / ... mit altdeutscher Schrift lateinisch verfasst, in die später oft noch weitere Ehe- und Todesangaben hineingedrängt wurden / ... bis fünf verschieden Taufname angegeben, was notwendigerweise zu Verwechslungen führen musste / ... man möchte also zuvor das suchen und sehen, was zu finden und zu lesen ist, und erst dann das Falsche suchen und das Fehlende vermissen und zuletzt in der eigenen Chronik ergänzen".

Paul Zinsli über seine Erforschung der Walliser und Walser-Familien: "... die Kette der Abstammung bricht in den Dokumenten oft schon nach wenigen Generationen ab / ... es ist ein Glücksfall, wenn die Kirchenbücher noch vollständig vorhanden sind / .... auch bei bester Überlieferung von pfarrherrlichen Tauf- Ehe- und Toten-Registern bleibt es mühevoll den Zusammenhang der Generationen zu finden, weil häufig nur ungenügende Angaben über Eltern vorhanden sind und gelegentlich nur über sonst noch vorhandene Unterlagen erschlossen werden können.. Was weiter zurückliegt, verliert sich im Gewirr zufälliger Überlieferungen von Urkunden mit meist bloss unzusammenhängender Nennung einzelner Personen. Dennoch mag es hie und da gelingen, bis zu den ersten erwähnten Personen zurückzugelangen".
 

 


Etwas besser sind die Verhältnisse bei den Obergommern. Die meisten können ihre Verbindung zu Stammvätern belegen, die zwischen 1600 und 1700 geboren sind. Die anderen belegbaren Stammväter sind, mit wenigen Ausnahmen, zwischen 1550 und 1600 oder zwischen 1700 und 1730 geboren
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