Ämter und Titel 14.-18. Jh.  
            

Im Bild Bannerherr Nikolaus Imwinkelried, gestorben 1792. Damals gehörte das Wallis nicht zur Schweiz. Es war eine unabhängige Föderation der sieben Kleinstaaten Goms, Brig, Visp, Raron, Leuk, Siders und Sitten. Die offizielle Bezeichnung der Föderation lautete "Republik Wallis". Sie wurde 1634 gegründet. Ihre obersten Amtsträger waren:

 

  

Der Landeshauptmann. Er war der Präsident der Föderation.

 

  

Der Landesschreiber. Er leitete die Kanzlei und war oberster Protokollführer.

 

  

Die Landvögte und Kastlane. Sie verwalteten die Untertanengebiete im Unterwallis und das Lötschental. Landvögte und Kastlane waren in der Regel 2 Jahre im Amt. Kastlan bezeichnet auch den Verwalter einer Burg. Der Kastlan von Gesteln (heute Niedergesteln) war zugleich Vogt des Lötschentals und im Rang den Landvögten gleichgestellt.

 

Die Grenze zum Unterwallis bildete damals die Morges, ein Seitenfluss der Rhone westlich der Stadt Sitten. Die Morges war damals auch Sprachgrenze. Talabwärts sprach man Französisch. Talaufwärts einen archaischen deutschen Dialekt. Heute wird in Sitten (Sion) und Siders (Sierre) französisch gesprochen.

Die einzelnen Kleinstaaten nannten sich Zenden (von lat. centum). Ihre Amtspersonen waren:

 

  

Der Zendenmeier**, Präsident des Kleinstaats und gewissermassen Finanz-, Justiz- und Aussenminister. Er war auch oberster Richter und konnte Todesurteile fällen. Amtsdauer 1 bis 2 Jahre.
** In den Zenden Brig, Visp, Siders und Sitten Kastlan genannt.

 

  

Der Zendenweibel, auch Statthalter und Vize Major genannt. Er war Vertreter des Zendenmeiers.

 

  

Die übrigen Weibel waren Gehilfen des Meiers (Herolde, Gerichtsdiener oder Personen mit polizeilichen Aufgaben).

 

  

Der Bannerherr, auch Zendenfender genannt. Er war Verteidigunsminister, aber auch eine Art "Ombudsmann". Im Rang war er dem Zendenmeier gleichgestellt. Im 18. Jh. wurde er auf Lebzeiten gewählt. Im 14.-17. Jh. musste er in der Schlacht "mit tapferen Herzen und Mute" das Zendenbanner vorantragen (Banner = Fahne) und wurde für 2 bis 4 Jahre gewählt.

 

  

Der Zendenhauptmann war dem Bannerherrn unterstellt und amtete als sein Stellvertreter.
 

 

Zendenmeier, Bannerherr und ihre Sellvertreter wurden an der Zendenversammlung mit Handmehr gewählt (Versammlungsdemokratie). Zendenmeier und Bannerherr - und zur Zeit der Fürstbischöfe auch Boten (Volksvertreter, die nicht auch Beamte waren) - vertraten den Zenden Goms im Landrat. Der Landrat wählte den Landeshauptmann und die übrigen Magistraten (hohe Beamte) der Republik. Im Landrat hatte jeder der sieben Zenden gleich viele Stimmen. Das war dem Zenden Goms besonders wichtig, da er relativ wenig Einwohner hatte.
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Andere in den Obergommer Geneaologie erwähnte Ämter und Titel:

 

   

Fürstbischof. Im 4. Jh. wird der heilige Theodul als erster Bischof von Sitten erwähnt. Im 10. Jh. übergibt der König von Burgund das Wallis dem Bischof von Sitten als Grafschaft. Von nun an ist er geistlicher und weltlicher Herrscher. Im 11. Jh. wird der Bischof als Graf von Wallis Lehensmann des deutschen Kaisers. Einen Teil der Ländereien geht an die Abtei St - Maurice und an die Grafen von Savoyen. 12. Jh., Beginn der Feudalherrschaft. Bischöfliche Dienstleute, aus dem norditalienischen Kleinadel stammend, siedeln in Naters, Mörel und Ernen.
13. Jh., Höhepunkt der Feudalherrschaft. Nur noch im Obergoms gibt es einen Kern freier Bauern. Der Bischof regiert mit Hilfe eines weltlichen Statthalters (Ballivus). In den einzelnen Verwaltungsbezirken (Zenden) trieb der Majordomus (Meier) mit Hilfe seiner Knechte (Weibel) die Abgaben ein.
14.-15. Jh., Freiheitskampf der Oberwalliser
. Ab 1455, nach der Eroberung und Germanisierung von Sitten (Sion), stammten auch die Fürstbischöfe aus ihren Reihen.

 

   


 

   

Der erste war Walther von der Flühe (alias Supersaxo, 1457-1482). Der bekannteste Mathäus Schiner (1499-1522). Beide waren Bauernsöhne und stammten aus der Pfarrei Ernen. Sie waren fromm. Bekannt wurden sie aber als Kriegsherren. Der erste eroberte im Kampf gegen Savoyen das Unterwallis und am Genfersee Chillon und Evian. Der zweite war zuerst erfolgreich im Kampf gegen Frankreich, verlor aber dann als Kardinal die Schlacht von Marignano.

Links Bild aus einem Schweizer Geschichtsbuch von 1940. Es zeigt Kardinal Schiner, wie er vor der Schlacht von Marignano seine Truppen segnet.

Friedlicher waren die Fürstbischöfe der Familie von Riedmatten. Insgesamt 5 von Riedmatten besetzten 1529 - 1613 in ununterbrochener Reihe den Bischofsstuhl. Der erste von ihnen war in Visp geboren, alle anderen stammten aus Münster. Ihnen folgte Hildebrand Jost (Sein Vater war Notar in Münster). 1634 wurde Bischof Hildebrand von den Zenden gezwungen, das Amt des weltlichen Oberhaupts an den Landeshauptmann abzutreten. Der Bischof behielt aber seine weltlichen Titel (Graf von Wallis etc). Er und die Würdenträger seiner kirchlichen Hofstatt (Domherren etc.) behielten auch ihre Sitze im Landrat.

PS: De facto entsprach das Wallis schon seit 1455 der eingangs geschilderten Föderation der Kleinstaaten (mit Landrat etc.)  - mit dem Unterschied, dass der Fürstbischof deren "Präsident" war.
 

 

   

Landeshauptmann zur Zeit der Fürstbischöfe, 1455-1634. Er hatte eine Doppelfunktion als weltlicher Statthalter des Fürstbischofs und als von den Zenden gewähltes ziviles Oberhaupt. Deshalb war er auch manchmal Gegenspieler der Fürstbischöfe.
  

 

   

Landeshauptmann 1388-1454. Oberster militärischer Anführer der Oberwalliser Bauerngemeinschaften. Ihre Gegner waren die Feudalherren der Region Raron und die mit ihnen verbündeten Berner, vor allem aber die Grafen von Savoyen. Aber auch Walliser Fürstbischöfe, die Verwandte ihrer Feinde waren oder sonst "nicht so taten, wie sie sollten", wurden von den Oberwallisern bekämpft und vertrieben.
 

 

   

Ammann der Grafschaft Biel. Er war der gewählte Vorsteher der Dörfer Biel, Selkingen, Gluringen und Ritzingen. Diese Dörfer hatte sich im 14. Jahrhundert von der Herrschaft der Grafen von Savoyen freigekauft. Da der Ammann bis ins 16. Jahrhundert ähnliche Kompetenzen wie der Zendenmeier hatte, konnten Burger der Grafschaft Biel erst ab dem 17. Jahrhundert zum Zendenmeier gewählt werden.
PS: Die Grafen von Savoyen besassen zur Feudalzeit im Oberwallis neben der Grafschaft auch Mörel, Grengiols, das Binntal, Chouson (St. Nikolaus und Umgebung) und die heute nicht mehr bewohnteTalschaft Geren bei Oberwald. Die Burgherren der Region Raron waren auch Besitzer des Lötschentals, der Schattenberge und von Praborn (Zermatt und Umgebung).
 

 

   

Ammann von Geren. Das Dorf Geren kaufte sich im 15. Jh. frei, wurde aber im 16. Jh. ein Untertanengebiet der Burgschaften Brig, Visp und Bürchen. Im Turnus wurde einer ihrer Burger zum Amman von Geren ernannt. Seine Funktion war vergleichbar mit der eines Kastlans oder Vogts. Dazu siehe auch Info Geren.
 

 

   

Ritter und Junker findet man in den von mir erfassten Stammbäumen im 14. und 15. Jh.
Nur im Stammbäumen der Chastonay gab es richtige Ritter oder Junker (Sohn eines adligen Grundbesitzers).
In allen anderen Fällen handelt es sich wahrscheinlich um Interpretationen des Titels Dominus.

 

  

Dominus, Domina. Bis ins 19. Jh. werden in lateinischen Urkunden Männer und Frauen, die selber oder deren Eltern "nicht zum gewöhnlichen Volk" gehören, mit dem Titel Dominus (Herr), Domina (Herrin) und Domini (Mehrzahl) erwähnt. Das konnte auch ein Landwirt sein, dessen Vater Notar war oder die Ehefrau eines verstorbenen Leutnants. Domini werden im Oberwallis erstmals im 12. Jh. erwähnt. Diese waren Verwandte, Nachkommen und Dienstleute, der vom Bischof ins Land geholten Majordomini (Meier) und Vicedomini. Oberhalb Visp stammten die Majordomini, Vicedomini und Domini aus Norditalien und siedelten in Naters, Mörel und Ernen.

Im 14. Jh. werden in Ernen und weiter talabwärts als Domini auch Einheimische erwähnt. Vermutlich waren sie oder ihre Vorfahren durch Heirat oder Ämter mit der Oberschicht verbunden. Nicht üblich war die Bezeichnung Domini für gewöhnliche Bauern, die schon immer frei waren oder sich aus der Leibeigenschaft oder Hörigkeit freigekauft hatten. Im Obergoms werden die ersten Domini erst im 16. Jh. erwähnt. Diese haben aber keinen Bezug zu den Domini im 14. Jh..

 

 

  

Notare. Sie verfassten Verträge, schrieben Sitzungsprotokolle, Gerichtsurteile. Damals fast alles in lateinischer Sprache. Sie waren ursprünglich alle der bischöflichen Kanzlei in Sitten unterstellt. Ab dem 17. Jh. unterschied man in den Zenden zwischen dem Notarius curialis (Sekretär des Zendenmeiers) und dem Notarius publicus (öffentliche Schreiber).
 

 

  

Magister bedeutet sowohl Lehrer, Gelehrter, wie auch Amtsträger. Im Goms ist in unseren Stammbäumen ein Magister in der Regel einer, der zum Ortsvorsteher (Gemeindepräsident) gewählt wurde.
 

 

Es gab im "alten Wallis" noch eine Unzahl weitere zivile Ämter und Titel. Sie alle aufzuführen würde den Rahmen der vorliegenden Darstellung sprengen.
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Kirchliche Titel und Ämter
Darstellung in der Reihenfolge ihrer Bedeutung:

 

   

Oberschicht: Der Bischof, der Abt von St - Maurice, die Würdenträger der bischöflichen Hofstatt (Domherren, Grossdekan, Grosssakristan usw.) und die Pfarrherren einiger Grosspfarreien wie Naters, Ernen und Münster. Diese Ämter waren mit reichen Pfründen verbunden. Sie hatten ebenfalls politischen Einfluss, die Pfarrherren der Grosspfarreien allerdings nur bis ca. 1550. Kirchlich war der Abt von St. Maurice nicht dem Bischof von Sitten unterstellt und in der Feudalzeit besass er neben St. Maurice u. A. auch Vouvry, Salvan, das Val de Bagnes und Vétroz.
 
 

 

   

Übrige weltliche Geistlichkeit: Pfarrherren und Rektoren. Rektor war der Titel der Vorsteher von Nebenaltären oder Kirchen in einer Grosspfarrei, wie auch der Titel für die Vorsteher einer kirchlichen Bildungsanstalt und anderer kirchlichen Einrichtungen. Auf der untersten Stufe standen der Kaplan. Er und der Vikar waren Hilfgeistliche des Pfarrers. Wobei der Letztere den Pfarrer bei Abwesenheit oder Krankheit vertreten durfte. Pro Zenden gab es noch einen Pfarrherren, der als Supervigilant - später Bezeichnung Dekan - eine Art bischöflicher Oberaufseher war (Im Goms war dies der Pfarrer von Münster oder Ernen). Das Untertanengebiet Lötschental unterstand kirchlich direkt dem Bischof. Sein dortiger Vertreter war der Pfarrer von Kippel, Prior von Lötschen genannt.

 

   

Übrige Ordensleute. Bei den Ordensleuten finden wir auf der untersten Stufe die Ordensmitglieder ohne Priesterweihe (Schwestern, Brüder). Ordensleute mit Priesterweihe wurden Pater genannt. Ihre Vorgesetzten waren ein Abt, Prior, Oberer oder eine Oberin. In der Feudalzeit stammten die Äbte von St - Maurice aus dem höheren Adel Savoyens. Nach der Eroberung des Unterwallis waren die Äbte von St - Maurice Oberwalliser. Der erste in der Reihe war der aus Münster stammende Adrian von Riedmatten. Grossen Einfluss hatten im alten Oberwallis seit dem 17. Jh. die Wanderprediger und Aushilfen des Kapuzinerklosters Wesemlin bei Luzern und im 19. die Aushilfen der Redemptoristen von Chur. In der Erziehung der Oberschicht spielten vor 1800 die Jesuitenkollegien von Sitten und Brig eine wichtige Rolle. Als um 1850 die allgemeine Schulpflicht eingeführt wurde, kam bis ca. 1950 die Mehrheit der Lehrerinnen aus dem Ursulinenkloster von Brig.
 


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Quellen:
Land an der Jungen Rhone, 1975, Prof. Ferdinand Kreuzer.
Blätter aus der Wallisergeschichte , X. Band, 1946 u. A.
Walliser Geschichte, 1927, Sr. M. L. Zuber
Die Wahl der Zendenbehörden im alten Goms, Walliserjahrbuch 1964, Dr. Louis Carlen.
Die Kirche im Oberwallis am Vorabend des Franzoseneinfalls, 1973, Erwin Jossen.

u. a.

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Fortsetzung,
siehe nächste Seite

 
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