Antoniuskapelle bei Münster.
Ausschnitt aus den 1772-1775 entstandenen Deckengemälden.
 
                                                                                                                                                               
  Schattenseiten  
            

Die "alte Freiheit" hatte auch schattige Seiten. Dazu gehörte die bereits erwähnte Unterdrückung und Ausbeutung der Unterwalliser und Lötschentaler. 1790 und 1791 kam es im Unterwallis zu Aufständen. Sie wurden von den Oberwallisern mit Militärgewalt niedergeschlagen. Das Ende des ersten Aufstands wird in einer Chronik wie folgt beschrieben "Die Rädelsführer des Unterwallis baten die Gesandten des Oberwallis im Rathaus zu Sitten auf den Knien mit erhobenen Händen für ihre Fehler um Verzeihung und schworen am selben Tag in der Kathedrale vor dem Allerheiligsten den Eid der Untertänigkeit.". Nach dem zweiten Aufstand gab es kein Pardon. Die 5 Rädelsführer wurden hingerichtet.

Nicht verschwiegen werden soll, dass es auch im Oberwallis Negatives gab:

 
1. 

Uneinigkeit, Missgunst und Verfolgung Andersartiger
Die Bürger wollten einen "schwachen Staat". Gemeinsame Entscheidungen waren meistens der kleinste gemeinsame Nenner der Einzelinteressen. Wer durch besondere Tatkraft hervorragte, wurde zurückgestutzt, aus dem Land vertrieben oder hingerichtet. Diese Erfahrung machten u. a.: Kardinal Matthäus Schiner (er wurde vertrieben), sein mächtiger Gegenspieler Jörg Supersaxo (er wurde hingerichtet) und der Grosse Stockalper (er musste zeitweise in Domodossola Zuflucht suchen). Auch unpolitische, aber sonst auffällige Menschen lebten gefährlich ( Hexen, Spinner, Ketzer u. dergl. ). Viele endeten auf dem Scheiterhaufen.

 
2.

Staatswesen im Solde des Auslands
Im Ausland regierten Monarchen. Aus ihrer Sicht waren die Schweiz und das alte Wallis "vom Himmel regierte Konfusionen" ohne echte Zentralgewalt. Einzig diszipliniert durch Verträge, die die Lieferung der begehrten Schweizersoldaten sicherten. Der mit Abstand grösste Abnehmer war Frankreich. Auf der Soldliste Frankreichs standen nicht nur die Dienstleistenden, sondern auch die meisten Magistraten (im Wallis die Zendenmeier, Bannerherren, der Landeshauptmann u. a.). Einige von ihnen holten ihren Lohn persönlich in Solothurn beim französischen Botschafter ab. So auch Jodok Stockalper, der Erbauer des Stockalperpalastes. Die Bedeutung der Einnahmen aus den Söldnerdiensten kann man am ehesten mit dem vergleichen, was heute ein sonst armes Entwicklungsland für die ausländische Ausbeutung seiner Bodenschätze erhält. Das Geld, das ins Land floss, führte im 18. Jh. zu grösseren sozialen und politischen Missständen. Im Oberwallis und in der Urschweiz überwogen aber die Vorteile der "alten Freiheit". Das erklärt auch den Aufstand der Nidwaldner, Urner, Schwyzer und Oberwalliser Bauern gegen die 1778 von Napoleon diktierte Befreiung vom "Ancien Régime".

 
3.

Ständestaat
Nur Angehörige einer Bürgergemeinde hatten politische Rechte. Bürger wurde man durch Geburt oder durch Wahl. Gewählt wurde nur, wer sich einkaufen konnte (Genossenschaftsprinzip). Die Einkaufssumme war so hoch, dass Minderbemittelte nie Bürger wurden. Ein weitere Eigenheit war, dass Inhaber von Ämtern und Würden ihre Nachkommen, Verwandten und Freunde besonders bevorzugten. Das war damals nicht ehrenrührig, sondern selbstverständlich. Ebenfalls selbstverständich war, dass Ämterverteilungen mit anderen Familien abgesprochen wurden. Oft unterstützt durch eine entsprechende Heiratspolitik.

 
  Die Folge war eine Aufteilung der Gesellschaft nach einem Ordnungsprinzip, das, wie der Freiheitsbegriff, auch aus der Germanenzeit stammt.
Germanische Gesellschaftsordnung
:
a) Freie, ca. 60% der Bevölkerung.
b) Edlinge, ca. 10% der Bevölkerung.
c) Unfreie und Sklaven, ca. 30% der Bevölkerung.
Aus der Reihe der Edlinge wählten die Freien am "Thing" (Vorläufer der Landsgemeinde, Zendenversamlung) ihre Anführer. Jeder Freie konnte durch Reichtum oder besondere kriegerische Fähigkeiten zum Edling aufsteigen - sofern ihn die Mehrheit der Freien als solchen akzeptierte. Die meisten aber waren Edling, weil der Vater dies schon war. Edling war aber kein Adelsprädikat. Nachkommen von Familien, die verarmten oder in Ungnade fielen, konnten bis auf die Stufe eines Sklaven abrutschen.
 
 

Walliser Gesellschaftsordnung im 18. Jh. :
a) Bürger (Freie, damals Burger genannt), im Obergoms ca. 70%
b) Magistratenfamilien (Edlinge).
c) Heimsassen und Untertanen (Unfreie, d. h. Einwohner ohne Stimmrecht).
In der Schweiz gab es ähnliche Strukturen in den heutigen Landsgemeindekantonen, sowie im Kanton Uri und in Teilen des Kantons Graubünden. In allen anderen Kantonen hatten die Landbewohner den Status von Untertanen. D.h. im Gegensatz zur heute verbreiteten Meinung, verdankt der grössere Teil der Schweizer die Freiheit nicht Heldengestalten wie Tell, Winkelried oder von Bubenberg, sondern den Auswirkungen der Französischen Revolution.

Bei den Walliser Magistratenfamilien unterscheiden wir zwei Kategorien:

 
 

Kategorie I
Die gesellschaftliche Stellung dieser Familien war vergleichbar mit der von heutigen Dorfkönigen oder anderen "Mehrbesseren". Bei rund 80% war im Obergoms Auslöser ihres Aufstiegs ein Angehöriger, der es in fremden Diensten zum Leutnant oder Hauptmann gebracht hatte.
Bei ca. 15% half im Obergoms ein Verwandter, der als kirchlicher Würdenträger Einfluss hatte oder Reichtum vererbte. Bei ca. 5% war der Aufstieg Angehörigen zu verdanken, die einen lukrativen zivilen Beruf erfolgreich ausübten (Im Obergoms des 18. Jhs. waren das Notare, Orgelbauer und Glockengiesser.). Diese Familien konnten sich die Kosten einer Wahl zum Zendemeier oder Bannerherrn leisten und  - falls sie gewählt wurden, so ihren Reichtum vermehren, absichern und dafür sorgen, dass auch ihre Nachkommen und nächsten Verwandten Karriere machten.

 
 

Kategorie II
Vergleichbar mit heutigen "Superreichen" war die gesellschaftliche Stellung der Magistratenfamilien, die seit dem 17. Jh. eigene Militäreinheiten den europäischen Monarchien zur Verfügung stellten, resp. von diesen mit der Rekrutierung von Soldaten und Offizieren beauftragt waren. Diese Familien nannte man deshalb auch "regimentsfähige Familien". Mit Ausnahme der Familien von Werra und Chastonay waren sie alle im 16. und 17. Jh. aus bäuerlichen Verhältnissen aufgestiegen und haben ihre Adelsprädikate von ihren ausländischen Dienstherren erhalten. Im 18. Jh. bildeten sie eine aristokratische Kaste, ohne deren Zustimmung kein Walliser Magistrat, Offizier, Notar, Domherr oder Bischof werden konnte. Sie lebten von Brig an talabwärts, in palastähnlichen Gebäuden. Die meisten von ihnen in Sitten. Ihr Lebenstil orientierte sich an den aus dem Ausland übernommenen höfischen Gewohnheiten. Zu ihnen gehörten als einzige Obergommer die Zweige der von Riedmatten in St -Gingolph und Sitten. Wobei Letztere ihren Zweitwohnsitz und nahe Verwandte in Münster hatten.

 
     

Im Bild Offiziere des Regiments d'Affry in Paris. Der Offizier rechts trägt den Orden eines "Chevalier de l'ordre de St - Louis".

Träger dieses Ordens war auch Leutnant Joseph von Riedmatten. Er diente im Regiment d'Affry, in der 2. Kompanie des 1. Bataillons. Kompaniekommandant war Ritter von Roll von Solothurn. Bataillonskommandant Baron de Besenval, ebenfalls von Solothurn. Regimentsinhaber und Kommandant war Generalleutnant Graf Louis d'Affry von Fribourg. Im August und September 1792 fielen in Paris 876 Regimentsangehörige der Französischen Revolution zum Opfer. Bis dahin hatte das Regiment in zwei Jahrhunderten für Frankreich an 71 Feldzügen, 154 Schlachten und 30 Belagerungen teilgenommen.

 
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PS: Die Zugehörigkeit zu einer Magistratenfamilie bestimmte nicht der Familienname, sondern der Erfolg eines Aufsteigers und dann die Erbfolge oder Heirat. D.h. in den meisten Familien hatten nur einzelne Zweige zu einer bestimmten Zeit den Status einer Magistraten-Dynastie.
 
 

PS: Trotz der sozialen Unterschiede, war das politische Leben zumindest im Obergoms durch Bürgernähe geprägt. Dort hatten die Bürger zu ihren Magistraten auch noch im 18. Jh. ein ähnliches Verhältnis, wie heute in einem Verein die Mitglieder zu ihrem Vorstand. Man kannte sich persönlich und pflegte auch ausserhalb der Zendenversammlung den Kontakt.

 

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 Forsetzung, siehe
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